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Mit dem Erwerb der Eintrittskarte bzw. dem Betreten des Stadions und/oder Befahren der Anlagen des Stadions erklärt der Besucher sein Einverständnis mit der Geltung dieser Stadionordnung und ihrer rechtlichen Verbindlichkeit, die er auch durch Aushang an den Eingängen zur Kenntnis genommen hat. Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, kann durch den Veranstalter der Zutritt zum Konzertgelände verweigert werden, ohne, dass die Person das Recht darauf hat, Ansprüche dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.

Diese Stadionordnung kann von der HockeyPark Betriebs GmbH & Co. KG
jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Version dieser Stadionordnung ersetzt automatisch jede ältere Ausgabe und setzt jene damit außer Kraft.

Wir bedanken uns bei allen Besuchern, Partnern und Gästen für die Zusammenarbeit, um gemeinsam viele entspannte und musikalische Abende zu ermöglichen und zu erleben. Wir wissen jede Unterstützung zu schätzen und wünschen allen einen friedlichen und musikalisch hochwertigen OPEN-AIR Sommer im SparkassenPark Mönchengladbach 2024.

Ihr SparkassenPark-Team

VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR MIETER

  • Für externe Veranstalter, die eine Veranstaltung im SparkassenPark nach Vertragsschluss mit der Hockeypark Betriebs GmbH & Co. KG. durchführen, gelten die vertraglich festgelegten Bestimmungen. Der Nutzer hat die Sicherheitsregeln und Stadionordnung zu befolgen.

AUFENTHALT AUF DEM KONZERT-GELÄNDE

  • Auf dem Gelände des SparkassenParks dürfen sich während der Konzerte und Veranstaltungen nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte besitzen oder ihre Zutrittsberechtigung auf eine andere Art (z.B. durch einen gültigen Berechtigungsausweis) nachweisen können. Dies gilt insbesondere auch für den Zutritt zum VIP-Bereich und den Backstage-Bereich.
  • Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Auf dem Konzertgelände haben Besucher sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet, behindert (sofern es vermeidbar ist) oder belästigt werden.
  • Die Besucher müssen sich an die Anweisung des Veranstalters, der Ordnungs- und Sicherheitskräfte und der Polizei halten.
  • Alle Auf- und Abgänge, Rettungs- und Fluchtwege sowie Fluchttüren bzw. -tore sind freizuhalten. Sie dürfen nicht verstellt oder in sonstiger Weise in ihrer Funktion geändert werden. Fluchttüren bzw. -tore dürfen nur im Notfall geöffnet werden.
  • Es ist behördlich aufgrund von Sicherheitsrisiken untersagt, jegliche Art von Gehhilfen mit in den Innenraum zu nehmen. Auf den Sitzplatz-Tribünen ist die Unterbringung von Rollatoren untersagt. Diese müssen nach Erreichen des Platzes von der Begleitperson im Asservatenzelt abgegeben werden.

KINDER & JUGENDLICHE

  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Kindern unter 6 Jahren der Zugang zum Konzertgelände verwehrt wird. Bitte beachten Sie diese Regel vor Ihrem Ticketkauf!
  • Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren ist der Konzertbesuch lediglich in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person gestattet, die ein gültiges Ticket für die Veranstaltung hat. Sollte es sich nicht um ein Elternteil handeln, so muss die Begleitung volljährig sein und sowohl den eigenen Ausweis als auch eine auf die Begleitperson ausgestellte Vollmacht der Erziehungsberechtigen mit sich führen. Eine Ausweiskopie der Eltern ist ebenso beizufügen. Die Begleitperson ist auf dem Gelände für das Kind verantwortlich und steht in der Beaufsichtigungspflicht. Ohne Begleitung dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 das Gelände nicht betreten.
  • Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren dürfen sich ohne Begleitung bis max. 24:00 Uhr auf dem Konzertgelände aufhalten. In Begleitung einer vertretungsberechtigten Person ist der Aufenthalt auf dem Konzertgelände in der Regel ohne zeitliche Beschränkung. Es wird erwartet, dass die Jugendlichen sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können.
  • Wird Kindern und Jugendlichen der Eintritt verwehrt, weil die obigen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Stornierungen werden nicht vorgenommen.

PARKPLATZ P4-7

EINLASSKONTROLLE

  • Generell weisen wir alle Besucher darauf hin, dass aufgrund verstärkter Personenkontrollen mit längeren Einlasszeiten zu rechnen ist. Daher bitten wir jeden Gast zeitig zum Einlassbeginn jedes Konzertes im SparkassenPark zu erscheinen.
  • Der von der HockeyPark Betriebs GmbH beauftragte Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist dazu berechtigt, die Identität der Besucher zu kontrollieren. Diese Kontrollen beinhalten die Überprüfung von Ausweispapieren. Sollte eine Person die Identitätsprüfung verweigern, kann dieser Person der Zutritt zum Konzertgelände verwehrt werden.
  • Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist dazu berechtigt, Personen auf Anzeichen von Alkohol- oder Drogenkonsum zu prüfen sowie das Mitführen verbotener Gegenstände zu durchsuchen. Dabei dürfen auch technische Hilfsmittel eingesetzt werden. Die Durchsuchung erstreck sich auf die Person sowie mitgeführte Sachen nach Zustimmung der betroffenen Person. Sollten Personen diese Durchsuchung ablehnen, kann ihnen der Zutritt zum Konzertgelände verweigert werden.
  • Sollte eine Person aufgrund eines Fehlverhaltens zurückgewiesen werden, besteht kein Recht auf Erstattung oder Stornierung des Konzerttickets.

VERBOTENE GEGENSTÄNDE

  • rassistisches, fremdenfeindliches, gewaltverherrlichendes, diskriminierendes sowie rechts- und/oder linksradikales Propagandamaterial; entsprechendes gilt für Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremdenfeindlicher, gewaltverherrlichender, diskriminierender sowie rechts- und/oder linksradikaler Tendenz aufweisen (dies gilt auch für den Umstand, dass eine strafrechtliche Relevanz nicht gegeben ist);
  • Wir ersuchen alle Besucher zu ihrer eigenen Sicherheit auf Taschen, Rucksäcke (die größer als DIN A4 ausfallen) zu verzichten, da deren Mitbringen auf das SparkassenPark-Gelände untersagt ist. Bitte beachten Sie, dass je nach Konzert die Einlassbedingungen seitens der Produktion geändert werden, wie zum Beispiel DINA 5 Taschen. Ebenfalls untersagt sind: Regenschirme, Helme, Speisen und Getränke (auch Tetra Paks). Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die dem Schutz der Allgemeinheit dient, und die Arbeit des Ordnungsdienstes erleichtert sowie den Einlass beschleunigt.
  • Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter (Deos etc.), Regenschirme, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Gleiches gilt für Störgeräte wie Laserpointer.
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende feste, flüssige oder gasförmige Substanzen; ausgenommen sind handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
  • Feuerwerkskörper, Fackeln, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchkerzen, Wunderkerzen und andere pyrotechnische Gegenstände;
  • Teleskopstäbe jeglicher Art (z.B. Selfiestick), sowie Drohnen und sonstige Flugobjekte;
  • mechanische und elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Trillerpfeifen, Megafone), Geräte zur Geräusch- oder Sprachverstärkung (z.B. Fanfaren, luft- oder gasbetriebene Hörner, Vuvuzela) oder sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Laserpointer) – der Betreiber behält sich Ausnahmen vor
  • Flaschen (auch Kunststoff und PET-Flaschen), Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Behältnisse, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder hartem Material hergestellt sind
  • alkoholische Getränke oder Rauschmittel jeglicher Art;
  • großflächige Spruchbänder, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, Styroporblöcke;
  • Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern;
  • sog. „Schutzbewaffnung“ wie z.B. Mundschutz und Protektoren;
  • Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,50 m oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist; (vgl. Gefahrenabwehrverordnung), Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,50m sind, dürfen ausschließlich nur in Verbindung mit einem gültigen Fahnenpass oder durch eine erteilte Ausnahmegenehmigung auf das Konzertgelände mitgebracht werden;
  • Taschen, Rucksäcke (größer als DIN A4) und andere unerlaubte Gegenstände müssen entweder in Ihren Fahrzeugen verstaut werden oder in dem dafür errichteten Asservatenzelt (am Haupteingang A) abgegeben werden. Die Abgabe am Asservatenzelt ist kostenpflichtig!
  • Mitnahme von zwingend benötigten Medikamenten: Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen Medikamente während ihres Aufenthaltes auf dem Konzertgelände benötigen, bitten wir sie, diese in Originalverpackung mitzubringen, und beim Einlass dem Ordnungsdienst vorzuzeigen und mitzuteilen.
  • Das Mitführen von Tieren ist untersagt. Eine Ausnahme kann bei Blindenhunden bestehen. In diesem Fall ist eine vorherige, rechtzeitige Absprache von Seiten des Bittstellers mit dem Veranstalter unabdingbar.
  • sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Kinderwagen, Fahrräder, Fahrrad- und Motorradhelme, Rollatoren (das Mitführen von Rollstühlen ist nur für den Zugang zur Rollstuhltribüne möglich und vorgesehen);
  • Der Veranstalter, dem Sicherheits- und Ordnungspersonal sowie Bediensteten der Polizei und anderer Ordnungsbehörden sind dazu berechtigt, im Einzelfall das Mitführen von anderen nicht aufgeführten gefährlichen, sperrigen oder als Wurfgeschoss verwendbaren Gegenständen auf dem Stadiongelände zu untersagen, wenn diese als Sicherheitsgefährdend eingestuft werden. In diesem Fall sind die genannten Organe dazu berechtigt, die verbotenen Gegenstände für die Dauer der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen.
  • Tonbandgeräte, sämtliche Kameras mit Wechselobjektiven, sowie Mittel- und Großformatkameras; ebenfalls nicht erlaubt sind sämtliche Videokameras zur Aufnahme von bewegten Bildern (Filmkameras); erlaubt sind Mobiltelefone mit Kamerafunktion und Kompaktkameras, sofern diese nicht mit einem Wechselobjektiv ausgestattet sind; jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung;
  • Zudem ist die Hockeypark Betriebs GmbH & CO. KG berechtigt, Ihnen bei Zuwiderhandlung die weitere Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu verweisen.

UMSETZUNG

  • Der Veranstalter behält sich vor, dem Ticketinhaber einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz innerhalb der erworbenen Preiskategorie zuzuweisen. Eine Entschädigung oder andere etwaige Ansprüche kann der Ticketinhaber daraufhin nicht geltend machen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, dem Karteninhaber einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz in einer anderen Preiskategorie zuzuweisen. Dies bezieht sich nur auf Fälle, in denen für den Veranstalter nicht zu vertretende Gründe dazu führen, dass der Veranstalter dem Ticketkäufer den ausgewiesenen Platz nicht zur Verfügung stellen kann. Sollte der Ticketkäufer daraufhin in eine höhere Preiskategorie gesetzt werden, ergeben sich hieraus keine Ansprüche des Ticketkäufers. Handelt es sich hingegen um eine niedrigere Preiskategorie, hat der Käufer einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis. Der Anspruch ist durch den Käufer gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

HAFTUNG

  • Das Betreten und/oder Benutzen des Konzert-Geländes und/oder seinen Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Für Personen und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
  • Unfälle oder Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden.

FOTOS & VIDEOAUFNAHMEN

Jeder Besucher willigt unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien bei Betreten des Geländes am Veranstaltungstags in die unentgeltliche Verwendung seines Abbildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein.

HINWEIS ZU VERANSTALTUNGEN DER Hockeypark Betriebs GmbH & CO. KG AUßERHALB DES SPARKASSENPARKS

Bei Veranstaltungen der Hockeypark Betriebs GmbH & CO. KG in anderen Venues gelten zusätzlich die Sicherheitsregeln und Hausordnungen der jeweiligen Venue.